Dieser Beitrag dient dazu, den Begriff “Wissensgut” im Zusammenhang mit der angewandten Wissenstechnologie des Systems INKOBA näher zu erklären. Insbesondere geht es dabei um die Abgrenzung dieses Begriffes von dem Begriff Wissen im Verständnis des allgemeinen Sprachgebrauches
Wissen – im Verständnis des allgemeinen Sprachgebrauchs
Die folgenden Beispiele stehen für das übliche Verständnis vom Begriff Wissen in seiner Verwendung im allgemeinen Sprachgebrauch.
Beispiel 1: Kenntnisse von etwas haben – „Ich weiß nicht alle Ankunftszeiten (auswendig).“
Beispiel 2: Sich an etwas erinnern – „Ich weiß noch, wie ich vor zehn Jahren in die Firma kam.“
Beispiel 3: Gewissheit über etwas haben – „Ich glaube das nicht nur, ich weiß es (sicher).“
Beispiel 4: Sich über etwas im Klaren sein – „Wenn man die Reformen verstehen will, muss man folgendes wissen.“
Beispiel 5: Sich etwas bewusst sein – „Ich weiß um seine Probleme.“
Beispiel 6: Sich etwas klarmachen – “Wenn ich die Wetterlage kenne, dann weiß ich genau, was ich jetzt zuerst machen muss.“
Wissen – im Verständnis vom System INKOBA
Wenn man INKOBA und die einzelnen Systemkomponenten verstehen und anwenden möchte, muss man folgendes wissen.
Das System INKOBA ist eine “Spielart” für angewandtes Wissen und wird deshalb auch als Wissenstechnologie bezeichnet. Es geht bei INKOBA nicht um die Wiedergabe von Wissen, Daten, Informationen, Fakten, Meldungen usw., sondern, um die Anwendung menschlicher Fähigkeiten im konkreten Kontext, zum Beispiel im Kontext des Geschäftsbetriebes und hier im juristischen Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die, bekanntlich wichtige Regeln zu den geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Unternehmen und dessen Kunden regeln.
Mit nachfolgendem Gedanken wird schnell klar, warum für das System INKOBA, die Einführung des Begriffes “Wissensgut” zur Abgrenzung von Wissen unverzichtbar ist.
Bleiben wir noch bei dem juristischen Rahmen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Geschäftsbeziehung. Wenn diese in digitaler oder ausgedruckter Form vorliegen, sprechen wir vom (expliziten) Wissen, welches zur Anwendung kommen soll, um den geplanten Geschäftsbetrieb erfolgreich organisieren zu können.
Nun wäre zu überlegen, dass dann, wenn damit die geschäftlichen Beziehungen geregelt werden können und sollen auch andere Einflussgrößen für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen eine Rolle spielen und zu berücksichtigen sind. So zum Beispiel persönliche Befindlichkeiten, möglicherweise aufkommende Begehrlichkeiten, Haltungen, Erfahrungen, Erwartungen oder Absichten und Interessen. Nicht zuletzt spielen Werte, Sinnmöglichkeiten und viele andere hier nicht aufgezählte Emotionen auch mit, wenn es um eine “Spielart” für die Wissensanwendung geht und idealerweise auch um eine nachhaltige Entwicklung von guten Geschäftsbeziehungen gehen soll.
An dieser Stelle ist gut zu erkennen, dass der Begriff “Wissen” im Verständnis des allgemeinen Sprachgebrauchs zu eng und der theoretisch verwendete Begriff “implizites Wissen” zu weit gefasst ist. Aus diesem Grund wurde der Begriff “Wissensgut” definiert und im System INKOBA für angewandte Wissenstechnologie verwendet.
Eine Schwerpunktaufgabe der angewandten Wissenstechnologie vom System INKOBA besteht nun darin, die speziellen Wissensartefakte zum jeweiligen Wissensgut zu ermitteln. Dies geschieht in einem diskursethischen Rahmen. Hierzu werden wissenstechnologische Instrumente und Modelle aus verschiedenen Fachrichtungen verwendet. Sie tragen dazu bei, in der Gemeinschaft, z. B. der eines Teams oder einer kooperativen Arbeitsgruppe, Wissensgut zu heben, es durch geistige Durchdringung zu veredeln und das darin enthaltene Wissen bewusst zu machen.
Dieser Gedanke lässt sich mit folgender Übung gut verdeutlichen. Studieren Sie einfach verfügbare Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und stellen sich Fragen nach dem dahinterstehenden Wissensgut der Geschäftspartner bzw. Kunden.
Üben Sie mit dem Beispiel der AGB der ISA-Tech GmbH Mühlhausen!